Neue Runde, neues Glück

Aber werden sie ihr Glück je finden???

taz-Interview zum Paritätsgesetz

„Wir lernen in jeder Runde dazu“

Jaaaa, man wird ja doch noch klagen dürfen.

Brandenburg und Thüringen haben die Paritätsgesetze gekippt. Die Präsidentin des Juristinnenbunds will Geschlechtergerechtigkeit weiterhin im Wahlrecht.

Irgendwann werden die alle Bundesländer durchhaben. Hoffentlich versuchen sie nicht, ein neues Bundesland zu gründen. Andererseits, es muss ja kein dt. Bundesland sein – vllt. will Östereich noch eines haben?

taz: Frau Wersig, … ist die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen in der Politik gescheitert?

Natürlich nicht; kein Gesetz verbietet es Frauen, sich in Parteien zu engagieren und/oder eigene Parteien zu gründen. Jedenfalls in Deutschland.

Maria Wersig: Nein.

Hach, gut, dass sie das auch so sieht, obwohl…

Die Entscheidungen sind bedauerlich, aber das Problem, dass Frauen auf dem Weg in die Parlamente strukturell benachteiligt werden, bleibt ja bestehen.

Bei den ganzen Leuten, die sich beschweren, dass man dies oder das nicht mehr sagen darf, oder nur heimlich, kommt regelmäßig der Einwand, dass genau das gerade öffentlich gesagt wurde, und nicht einfach so, dass mehrere Leute das mitbekommen, sondern so, dass es in der Zeitung steht. Eine Frau, die Gesetze einbringen kann und in der Zeitung steht, ist offenbar auch so fähig, sich diesbezüglich einzubringen, und ihre Beschwerde ist auf AfD-Niveau.

In Deutschland gab es noch nie ein paritätisch besetztes Parlament.

Juristen und Beamte sind darin übrigens auch überrepräsentiert. Obwohl die Exekutive von verbeamteten Menschen dominiert sind, und in der Jurisdiktion kommt man ohne Jurastudium irgendwie auch nicht an. Sollte man demnach wenigstens in der Legislative Juristen und Beamte begrenzen? Woher will man wissen, dass die keine Politik für Beamte und Juristen machen?

Trotzdem: Sind die Wege jetzt erst mal dicht?

Naja, Partei gründen, sich aufstellen lassen, Wähler finden, oder meinetwegen Wählerinnen…

Es gibt viele Stimmen in der Staatsrechtslehre, die andere Auffassungen vertreten, als sie in den Entscheidungen deutlich wurden.

Das wäre vllt. sogar ein Argument, wenn das Verfassungsgericht Brandenburg nicht tatsächlich paritätisch besetzt wäre. Vier der acht Juristen dort sind Frauen, die neunte Person ist zwar ein Mann, so dass Männer leicht überrepräsentiert sind, aber immerhin ist er ein Quoten-nicht-Jurist. Und selbst DER ist gegen „Wahlen nach Zahlen“.

Aber es ist natürlich erst mal enttäuschend, dass das Brandenburger Gericht der Meinung war, dass sich der Gleichstellungsauftrag von Artikel 3 nicht im Wahlrecht widerspiegeln darf.

Kann natürlich damit zu tun haben, dass im GG von „Gleichberechtigung“ die Rede ist. Meinem zugegebenermaßen laienhaften Verständnis nach bedeutet das „gleiche Rechte“. Im weiteren Sinne, und weil Papier ja geduldig ist, kommt es natürlich darauf an, Rechte auch wahrnehmen zu können, also nicht durch unfaire Schikanen, arschige Vorgesetzte oder weil einem der Rechtsweg faktisch verwehrt wird, von Rechten in der Praxis nichts hat, die man auf dem Papier schon hat. Der andere Punkt ist, dass auch nicht alle Frauen gleichgroße Chancen haben, in den Landtag von Brandenburg gewählt zu werden. Wenn man ein Paritätsgesetz einführt, kommen die Arbeiterfrauen bestimmt mit einer Verschärfung, dass man Klassenzugehörigkeit ebenfalls paritiieren sollte. Und dann wird es SPD, Grünen UND der Linken hart auf die Füße fallen.

Das Paritätsgesetz laufe der demokratischen Willensbildung zuwider, heißt es in der Begründung.

Das heißt es nicht nur in der Begründung, das IST die Begründung. Aber gut, da steht wohl noch mehr drin, obwohl DAS schon reicht.

Den Parteien selbst stünde aber frei, sich dem Ziel der Gleichberechtigkeit zu verschreiben. Widerspricht sich das nicht sogar?

Das müsste man eigentlich das Gericht fragen, uneigentlichist die Antwort nein. Wenn eine Partei parteiintern eine Frauenquote festlegt, eine Arbeiterklassenquote, eine Behindertenquote, was auch immer, und ICH will diese Gruppen im Parlament, dann wähle ich die. Oder ich finde das nicht gut, oder ich habe andere Interessen, dann wähle ich wen anders. Aber ich hätte gerne diese freie Wahl (hallo Irrtum der freien Willensbildung.)

Das finde ich schon. Wenn es der Auftrag des Grundgesetzes ist, Maßnahmen zu ergreifen, um strukturelle Benachteiligung abzubauen, kann man das Wahlrecht davon nicht ausnehmen.

Arrgs. Wenn eine Partei die eigene Parteiordnung per Gesetz allen anderen Parteien aufzwingt, ist das nicht mehr demokratisch. Wenn ein Parlament per Gesetz Einfluss darauf nimmt, welche Zusammensetzung das nächste haben wird, ist das auch nicht demokratisch. Und von allen möglichen Gruppen haben Frauen noch am wenigsten das Problem, dass sie mangels Anzahl nicht genug Stimmen aus den eigenen Reihen bekommen.

Das Gericht stellt in seinem Urteil nur auf formale Gleichbehandlung ab – aber gar nicht auf die Tatsache, dass Frauen in unserem System nicht dieselben Chancen haben.

Tja, DEShalb muss man den Juristenanteil in den Parlamenten begrenzen. Oder die Anzahl der Abiturientinnen. Oder die Anzahl der männlichen Obdachlosen.

Sind das politische Urteile patriarchaler Gerichte?

Ja, 5/9 männlich qualifiziert als patriarchal. Schöne Grüße an meine lieben Mitverschwörer(m/w/d)!

Über Parität in den Parlamenten hat sich jahrzehntelang niemand Gedanken gemacht. Der Gleichstellungsgrundsatz in Artikel 3 wird deshalb nicht ausreichend stark gewichtet.

Es ist ja auch der Gleichberechtigungsgrundsatz.

Vom Bundesverfassungsgericht gibt es die klare Aussage, dass es nicht nur um formal gleiche Rechte geht, sondern dass es auch einen Auftrag gibt, die Lebenswirklichkeit entsprechend zu gestalten.

Teilhabe an allen Wirtschaftszweigen ist etwas anderes. Es gibt den Anspruch, einen Beruf, den man sich frei wählt, zu ergreifen und auszuüben. Bäcker, Arzt oder sogar Jurististin. Wenn man daran gehindert wird, darf man das einklagen (nicht immer erfolgreich, weil man dieses Recht je nach Beruf verlieren kann). Aber Abgeordnete oder sonstige geählte Ämter sind davon grundsätzlich ausgenommen. Es kann keinen Anspruch darauf geben, in einen Landtag gewählt zu werden, denn die Macht geht vom Volke aus. Es gibt auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Stelle in einer Wahlliste, weil das dann keine Wahl mehr wäre, sondern Vorschrift.

Die begonnene Diskussion im Verfassungsrecht muss weitergehen.

Ja, bis man alle davon überzeugt hat, dass das undemokratisch ist. Oder, man führt eine Klerokratie ein – dann wird gelost, und man erhält einen ziemlich repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung.

Auf diesem Weg sind auch andere Bundesländer wie Berlin. Was empfehlen Sie denen jetzt?

Sich über die Argumente und konkrete Ausgestaltung der Gesetze intensiv Gedanken zu machen.

Ja, dann fallen denen vllt. noch MEHR Argumente gegen ein Paritätsgesetz ein. Es gab in der Diskussion bspw. mal das Argument, das Frauen mit Kindern die Parteiarbeit erschwert wird, weil die Parteitreffen abends statt finden, also nach KiTa-Schluss. Man könnte sich natürlich darüber Gedanken machen, wie man das löst. KiTas bauen mit Spätbetreuung. Parteiinterne Babysitter. Irgendwas mit „darüber abstimmen lassen, welche Termine am besten seien.“ Oder, man trifft sich wertktag vormittags,wo noch weniger leute Zeit haben.

Um die Urteile der Landesverfassungsgerichte zu umgehen?

Man muss sie berücksichtigen und versuchen, gute Ausgestaltungen zu finden.

Indem man das einfach lässt, vllt.?

Konkrete Vorschläge gibt es noch nicht, aber die müssen die Gesetzgeber der Länder wie Berlin jetzt entwickeln.

Warum die Arbeit, wenn man sich das einfach sparen kann?

AfD und NPD werden weiter gegen alle Gesetze klagen.

Und DAS wurmt mich so richtig! Euretwegen verteidigen DIE jetzt die Demokratie. EURETwegen!

Darauf gilt es, vorbereitet zu sein. Wir lernen in jeder Runde dazu.

Nächte Lektion: kann man eigentlich repräsentiert werden von Menschen, die nicht der eigenen Gruppe entstammen? Nebenbei, wenn man sich schon GG-Artikel 3 beruft, nicht nur Geschlecht, sondern auch ethnische Herkunft, Religion und andere Punkte müssten dann gleichgestellt werden.

Gibt es noch andere Möglichkeiten als die gesetzgeberische?

Naaaiiinn, natürlich nicht. Frauen sind ohne maßgeschneiderte Sonderrrechte, aka Privilegien, nicht in der Lage, sich wählen zu lassen. D’oh.

Die öffentliche Debatte muss weitergeführt werden.

Haha. Ja, mache ich doch.

Wenn es im Parlament eine entsprechende Mehrheit gäbe – zum Beispiel in Thüringen nach der nächsten Landtagswahl –, könnte das Land selbst die Verfassung ändern.

Uuuund dann habt Ihr einen Ständestaat. Hallo zu Minderheiten, die Quoten einfordern werden, welche Ihr mangels eigener Argumente nicht abwehren könnt. Und tschüss Juristinnen im Landtag, weil es Juristinnen schon genug gibt.

Was wäre Ihr Tipp: Wie lange wird es dauern, bis die Gleichstellung der Geschlechter auch im Wahlrecht verankert ist?

Man beachte: dies ist die Frage nach einem Zeitraum.

Die Kämpfe der Frauenbewegung, auf die wir zurückblicken, führen uns vor Augen, dass wir dicke Bretter bohren.

Naja, DIE haben Bretter gebort. Ihr seit schon auf Granit.

Ich hoffe, dass es Parteien bald zum Nachteil gereichen wird, wenn sie sich an dieser Stelle nicht bewegen.

Hmm, wenn sogar Frauen Parteien wählen, die KEINE Frauenquote haben…

Das müssen sie merken.

Die FDP merkt, dass ganz viele Grünen-Wählerinnen und -Wähler nicht FDP wählt. Und was passiert? Und wieso auch? Wenn ich grün wählen will, wähle ich Grün und keine FDP, die sich den Grünen „annähert“.

Dann kommen wir auch zu Veränderungen.

Das ist keine Antwort auf die Zeitraumfrage. Gesprochen wie eine WAHRE Politikerin(m/w/d).

Ein Gedanke zu “Neue Runde, neues Glück

  1. „Und DAS wurmt mich so richtig! Euretwegen verteidigen DIE jetzt die Demokratie. EURETwegen!“

    Korrekt! Und sie werden nicht davon abkehren, dennoch immerzu exklusiv DIE ANDEREN als die Verfassungsfeinde und Antidemokraten zu bezeichnen. Wer im Glashaus sitzt, sollte die AK47 gesichert und nicht mit dem Finger am Abzug tragen.

    Und zum Abschluss eine Abwandlung eines alten Witzes:
    Wie viele Ohrfeigen von Verfassungsrichtern braucht es, um Feministinnen aufzuzeigen, dass sie sich mit ihren ideologischen Positionen weithin abseits des Bodens unseres Grundgesetzes bewegen? – DAS IST NICHT WITZIG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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