Na endlich: Der Referent_innen Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz wird bald veröffentlicht.
Erstens: Referentenentwurf ist ein Wort. Zweitens: es ist ein stehender Begriff. Drittens: er müsste, wenn man denn präzise sein wollte (und nicht einfach nerven), „Referatsleiterinnen und -leiterentwurf“ heißen. Zum Selbstbestimmungsgesetz.
Bislang sind demütigende Gutachten und ein Gerichtsverfahren nötig – trans, inter und nicht-binäre Menschen zahlen dafür Tausende Euro.
Das Gerichtsverfahren hätte man auch weglassen können. Aber ja, „demütigend“. Den bürokratischen Aufwand finde ich auch etwas drüber, aber ganz ohne Hürde ist es eben nicht niederschwellig, sondern gar nicht schwellig.
Zum anderen, weil man weltweit an den Rückschritten erkennen kann, wie gefährlich queere Menschen leben: In Uganda soll das Wissen um Mitmenschen, die schwul, lesbisch oder trans sind, strafbar werden.
Ja, ein Gesetz in Deutschland hat ja in Uganda besonders viel Bedeutung. Wegen Postkolonialismus und so.
Aus den USA kommt ungefähr jede Woche eine Horrormeldung, die neueste: Der US-Bibliothekenverband ALA zählte im Jahr 2022 so viele Anträge auf Entfernung von Büchern wie noch nie – die meisten betreffen Sexualität und Geschlechteridentität
Dass das überhaupt möglich ist. Aber wenn jemand Pippi Langstrumpf aus Bibliotheken entfernen darf, darf wer anderes auch Bücher über Schwule entfernen. Freies Land oder so. Oder so ähnlich, jedenfalls.
Nun soll es eine Wartezeit von drei Monaten geben. Wofür? Das bleibt offen und hinterlässt den Geschmack des „Überleg’s dir doch noch mal“.
Ab wann gilt die? Ab Beginn der Pubertät?
Zudem soll das Hausrecht dafür sorgen, dass beispielsweise die Betreiberin einer Frauensauna Besucher_innen unabhängig vom Geschlechtseintrag der Sauna verweisen kann.
Nur aus der Frauensauna? Was ist, wenn ich in der Männersauna von irgendwelchen besoffenen Kegelschwestern belästigt werde? Oder vllt. nicht gerade ich persönlich, aber irgendwer?
Der Queerbeauftragte Sven Lehmann (Grüne) macht darauf aufmerksam, dass dies keine Neuerung ist.
Natürlich nicht. In der Männersauna ist man auf sich gestellt. Fast wie im richtigen Leben. Nur ohne Anziehsachen…
Wenn das Hausrecht sich aber schon jetzt in dieser Form gegen trans, inter und nicht-binäre Menschen richten kann, dann sollte über eine Reformierung des Hausrechts debattiert werden.
Das kann gerne debattieren, aber Hausrecht heißt, ich darf beliebige Personen aus meinem Haus, meiner Wohnung, meinem Grundstück und meinen Geschäftsräumen verweisen. Sofern die Eintritt bezahlten, kriegen sie ihn u.U. zurück. Wenn ich dieses Recht verliere, kann ich Geschäftsräume insbesondere mit Besucherverkehr nicht mehr betreiben. Also werde ich es lassen.
Das Selbstbestimmungsgesetz sollte unterdessen schnellstmöglich vorangebracht werden – bevor weitere queerfeindliche Strömungen es schwächen.
TERFs halt. Aber ja, so würde das laufen – wenn eine Sauna eine transsexuelle Person (intersexuelle ggfs. auch) auffordert, am geschlechtergemischten Saunatag oder aber an dem Tag, der dem anatomischen Geschlecht (am meisten) entspricht, die Sauna zu besuchen (oder gar nicht), und die transsexuelle Person klagt, ist das schlecht für die Sauna. Wenn aber ein großer Teil ihrer Kunden – oder, was soll das Gendern, Kundinnen – einfach nicht wieder kommt, ist das auch schlecht.
Mir ist es aber wumpe, ich gehe in keine Sauna.
Nun soll es eine Wartezeit von drei Monaten geben. Wofür? Das bleibt offen und hinterlässt den Geschmack des „Überleg’s dir doch noch mal“.
Dieses nicht Wahrhaben-Wollen – Wollen! – dass das Eingriffe sind, die das Potenzial haben, einem das ganze Leben zu versauen – was schon oft passiert ist. Aber wenn man sich dann mit den Probleme an seine tolle Community wendet, die einen dazu getrieben hat, stempelt sie einen als transfeindlich ab. Ist das eigentlich Beihilfe?
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In Zukunft wird es also einen Anatomie-Tag in der Sauna geben, den man aus marketingtechnischen Gründen den „Anna-Tommy-Tag“ nennen wird.
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