Arbeitsrechtshilfe gegen Arbeitnehmer

Vom Standard, dem ansonsten total linken Blatt, ich schwöre!

Denn nebenbei, anscheinend hat nach der Anzeige, aber vor der Veröffentlichung zumindest das Burgtheater gerüchteweise vom Vorgang erfahren, der etwa ein Jahr dauerte (weil in dem Bereich zu wenig Ermittlungskräfte arbeiten, anscheinend). Schlaue Menschen erklären, wie dieser Arbeitgeber den Mitarbeiter schneller hätten loswerden können:

Mehrere Medien, darunter auch DER STANDARD, berichteten bereits im September 2021 über Ermittlungen gegen einen berühmten Schauspieler, die von der Staatsanwaltschaft Wien öffentlich bestätigt wurden. Der Name wurde damals aus medienrechtlichen Gründen nicht genannt.

Was eine andere Formulierung dafür ist, dass man – wegen: Unschuldsvermutung – nicht jemanden um den Job bringen will, der am Ende vllt. doch unschuldig ist.

Auch das Burgtheater erfuhr laut eigenen Angaben durch die mediale Berichterstattung im Herbst 2021 von den Vorwürfen.

Von „den Vorwürfen“ oder „von den Vorwürfen gegen Teichtmeister“? Die ganze Vorsicht bei der Verdachtsberichterstattung ist nämlich hinfällig, wenn der Arbeitgeber erraten kann, wer der Beschuldigte ist. (Die Ex-Freundin scheint auch was erzählt zu haben, aber für die gelten andere Regeln…)

Wäre eine Entlassung des Schauspieler also nicht schon viel früher möglich oder gar geboten gewesen? Aus Sicht von Fachleuten, die DER STANDARD kontaktiert hat, hätte das Burgtheater sehr wohl Möglichkeiten dazu gehabt.

Jetzt halten sich die beim Standard extra an die Regeln für Verdachtsberichterstattung, und dann wird der Typ wirklich nicht sofort freigestellt? Jetzt passt mal auf, liebe Arbeitgeber, so geht das ja nicht!

Burgtheaterchef Martin Kušej hatte im STANDARD-Interview vor einigen Tagen betont, dass das Haus nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Herbst 2021 interne Untersuchungen durchgeführt habe. Die Direktion habe die „Gerüchte“ aber nicht erhärten können – auch deshalb nicht, weil Teichtmeister gegenüber der Institution seine Unschuld beteuerte und von einem Racheakt seiner Freundin sprach.

Mal davon abgesehen, wie viel Vertrauensvorschuss einen ansonsten unbescholtenen Mitarbeiter zugestehen darf – da die fraglichen Taten anscheinend nicht im Burgtheater oder gegen andere Mitarbeiter gerichtet stattfanden, welche Aussicht hatte so eine interne Untersuchung?

Philipp Maier, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei Baker McKenzie, sieht das im STANDARD-Gespräch anders. Es stimme zwar, dass Arbeitgeber normalerweise selbst keine Einsicht in den Strafakt haben.

Und das ist auch gut so, ehrlich gesagt.

Das Burgtheater hätte Teichtmeister aber einfach dazu auffordern können, den Akt vorzulegen

Und seine Krankenakte. Und die Akte über irgendwelche Zivilrechtsachen. Scheidungspapiere. Was man so brauchen könnte.

Hätte Teichtmeister dem zugestimmt, hätte das Theater von dessen Geständnis gegenüber den Ermittlungsbehörden erfahren.

Vermutlich ja, aber das ist im Nachhinein argumentiert, denn hätte er nicht gestanden, stünden darin dieselben Sachen wie die, die er dem Theater erzählt hat. Aber gut, fragen kann man ja.

Eine Entlassung wäre dann problemlos möglich gewesen.

Niemand muss sich selbst anzeigen, und dieser Tipp hilft in den vielen, vielen Fällen nicht weiter, in denen die Leute nicht gestehen. Aber hey, Arbeitnehmer hassen diesen Trick trotzdem!

Hätte Teichtmeister die Einsicht in den Strafakt gegenüber seinem Arbeitgeber abgelehnt, hätte dieser Verdacht schöpfen können.

Ja, geil. Promi-Malus: Strafermittlungen, von denen der Arbeitgeber vllt. nichts erfahren hätte, wenn der Arbeitnehmer nicht so prominent wäre, dass wichtige Zeitungen wie der Standard – natürlich völlig anonym – darüber berichteten. Der Arbeitgeber hat zwar keinen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht, soll diese aber trotzdem fordern, und das mit der Androhung von Freistellung und Entlassung erzwingen. Geil.

„Dann hätte das Burgtheater ihn wohl auch als vertrauensunwürdig entlassen können“

Ist das in Österreich wirklich so? Eine Akte, die außer zum fraglichen Sachverhalt noch Infos zu ganz anderen Dingen enthalten kann, die meinem Arbeitgeber nichts angehen, und auf deren Kenntnis er daher keinerlei Ansprüche hat, muss ich ihm nicht aushändigen. Ich muss daher auch nicht sagen, warum ich das nicht tue. (Es kann im übrigen sein, dass die Staatsanwaltschaft das nicht will, weil sie auch gegen meine Kollegen oder Vorgesetzte ermitteln will, aber davon mal abgesehen…)

„Der Arbeitgeber muss den Ermittlungsstand ja überprüfen können und kann sich nicht allein auf das Wort des beschuldigten Arbeitnehmers verlassen.“

Muss er nicht. Er muss eigentlich gar nichts von den Ermittlungen wissen. Bzw., wenn er davon weiß und er sich nicht auf mein Wort verlassen will, kann er mich vermutlich auch so freistellen oder direkt kündigen. Und ich kann dann zum Arbeitsgericht, wenn ich das anfechten will. Aber selbst der arbeitgeberfreundliche Standard will nicht offen Kündigungen auf Verdacht unterstützen, woll.

Auch aus Sicht der Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak ist das Argument, das Burgtheater habe keine Möglichkeit gehabt, gegen Teichtmeister vorzugehen, da die Unschuldsvermutung gelte, „nicht haltbar“

Ok, „keine Möglichkeit“ stimmt nicht, aber erstens hätte es einen wichtigen Schauspieler ersetzen müssen – was nicht ganz einfach wäre – und zweitens, wenn sich so ein Ex-Mitarbeiter wehrt, hat das Theater erst Recht Ärger am Bein. Und dritte Parteien haben keinen Rechtsanspruch, dass das Theater den Schauspieler feuert.

Diese sei im Strafrecht relevant, nicht aber bei der Auseinandersetzung mit einer möglichen Entlassung.

Ok, im Arbeitsrecht ist die Schwelle für Sanktionen niedriger, weil eine Entlassung harmloser als eine Geld- oder Gefängnisstrafe ist. Aber nuuun: „Angestellter, ich habe das Gerücht vernommen, dass gegen Sie ermittelt wird.“ – „Das wäre mir neu.“ – „Nun, dann übermitteln sie mir die Akte der Staatsanwaltschaft über Sie.“ – „So eine Akte gibt es meiner Kenntnis nach nicht.“ – „Weil Sie uns keine Akte übermitteln wollen, misstrauen wir Ihnen und sprechen Ihnen die Kündigung aus!“ – „Fragen Sie doch selbst bei der Staatsanwaltschaft! Es liegt nichts vor gegen mich!!!“ – „Das haben wir schon getan. Die wollen uns nichts sagen!“ – „Sehen Sie!“ – „Das beweist nicht, dass nicht gegen Sie ermittelt wird, sondern nur, dass die Ermittlungen geheim sind.“ – „Darf ich fragen, was ich angeblich getan haben soll? Und wer das behauptet hat?“ – „Nein, wir wollen die Person vor Ihrer Rache schützen.“ So?

Notwendig sei daher eine Interessenabwägung. … „Man sieht an dem PR-Debakel, was die bessere Entscheidung gewesen wäre“, sagt Körber-Risak.

Arbeitgeber werden natürlich von arbeitnehmerfeindlicher Presse besonders hart angegangen, wenn sie nicht arbeitnehmerfeindlich genug handeln. Dass muss man natürlich bei der Interessenabwägung berücksichtigen. Das ist wieder so ein Argument aus dem Nachhinein.

Man hätte der Tatsache, dass Teichtmeister die Vorwürfe abstritt, nicht so viel Bedeutung beimessen sollen, sagt Körber-Risak.

Einerseits ja, andererseits kann man sich so jedes Gespräch mit Mitarbeitern sparen – die würden alle lügen, wenn es um ihre Jobs geht.

Arbeitgeber würden etwa bei Vorwürfen der sexuellen Belästigung oft nicht auf ein Ergebnis des Strafverfahrens warten. Die Rechtsprechung schreibe das auch nicht vor, eher sei eine interne Abwägung notwendig.

Gaaanz allgemein gefragt – bei welchen Verbrechen ist vorgeschrieben, den Verbrecher zu entlassen? Der Arbeitgeber hat das Recht, das Ergebnis des Strafverfahrens abzuwarten, aber nicht die Pflicht dazu, denn wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt und demnach nicht arbeiten kann, ist das Arbeitverhältnis eh‘ schon sinnlos geworden. Nur hat dieser Arbeitgeber ja auch nicht das Ergebnis des Strafverfahrens abgewartet, da das eben erst beginnt.

Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit sei bei derart gravierenden Straftaten „eindeutig getriggert“

Gegenfrage: wenn die Vorwürfe so ernst sind, warum hat die Staatsanwaltschaft Teichtmeister noch über ein Jahr herumlaufen lassen? Dass der Arbeitgeben nicht das Ende des Strafprozesses abwarten will, kann ich ja verstehen, aber wenigstens abwarten, ob der überhaupt anfängt, wäre ja schön.

Könnte eine Suspendierung aber nicht die Prävention künftiger Fälle verhindern, weil anonyme Pädophile sich aus Angst vor Konsequenzen keine Hilfe suchen?

Die Hilfe wäre ja auch anonym. Es sei denn, irgendsoeine Zeitung gibt tolle Tipps, wie man seine Arbeitnehmer auch die Akten von Therapeuten abpresst.

Diese Sorge anderer Expertinnen kann die Juristin nicht nachvollziehen.

Sie argumentiert ja ausschließlich aus ihrer Perspektive.

Eher verhindere es die Prävention, wenn Außenstehende bemerken, dass trotz eines derart starken Vorwurfs, der in diesem Fall begründet war, nicht entlassen wird.

Diese ganze Schiene an Vorwürfen, warum das Burgtheater nicht aktiv nach Möglichkeiten gesucht hat, einen Mitarbeiter zu entlassen, der zum fraglichen Zeitraum nicht verhaftet oder angeklagt war, und der – soweit man heute weiß und wie es damals kolportiert wurde – nicht einmal indirekt gegenüber Kindern und Jugendlichen am Burgtheater übergriffig wurde, richtet sich ja gar nicht an potentiell therapiebereite Außenstehende, sondern an Arbeitgeber: aus diesem konkreten Verdachtsfall, der sich im Nachhinein bestätigte, ist abzuleiten, dass jeder konkrete Verdachtsfall genau SO zu behandeln sei.

Natürlich sollen Arbeitgeber und Kollegen solche Geschichten nicht achselzuckend, oder um eignen Ärger zu vermeiden, ignorieren, aber hier macht es sich der Standard, bzw. die interviewten Experten, etwas zu einfach:

  • von Verbrechen, die nicht am Arbeitsplatz stattfinden, erhält der Arbeitgeber eher selten Kenntnis, insbesondere ohne Promi-Malus
  • Gerüchte darüber, die der Arbeitgeber kaum überprüfen kann, sind ein dünner Entlassungsgrund; dass sich die hier bewahrheiteten, ist kein Blankofreibrief
  • wenn sich die Gerüchte bestätigen, weil die zuständigen Ermittler diese bestätigen, ist das tatsächlich ein gescheiter Entlassungsgrund, aber hier ist der Vorwurf, dass das schon zu spät war (und zwar nicht verbunden mit dem Vorwurf, dass die Ermittler etwa zu langsam waren)
  • die Idee, sich die Ermittlungsakten geben zu lassen, ist blöd – wenn man den Mitarbeiter loswerden will, soll man das direkt tun und dessen Klage beim Arbeitsgericht abwarten wie so ein Chad; wenn man die Akte einsehen will, mit der Absicht, sie gegebenenfalls ein Kündigungsgrund zu verwenden oder aber die Weigerung als Kündigungsgrund zu verwenden, wie so ein Schattenparker, ist die Ausgangslage beim Arbeitsgericht eine schlechtere; außerdem käme der Beschuldigte auf die Idee, die Akte selbst als Beweis der Entlastung vorzulegen
  • der Beschuldigte hat zu dem Zeitpunkt vermutlich sowieso einen Anwalt, und wenn der Arbeitgeber keinen hat, ist der Arbeitgeber erst recht in der schlechteren Position
  • und zum Promi-Malus gibt es noch einen Promi-Bonus – beim Hausmeister oder Statist #186 hätte man eventuell einfach das Mitarbeitergespräch übersprungen und die Betreffenden direkt ersetzt

Wenn sich die Vorwürfe nicht erhärtet hätten, weil Teichtmeister nicht nur nicht gestanden hätte, sondern auch keine Kinderpornos gefunden wurden, wäre das „PR-Debakel“ der Burg vorm Arbeitsgericht wohl auch nicht toll gewesen, weil Teichtmeister wohl mehr Abfindung will als Statist #186…

Bei allem Spott will ich nicht so tun, als wäre der Umgang von Arbeitgebern, Vorgesetzten oder sonstigen Entscheidungsträgern mit Pädokriminalität irgendwie nie kritikwürdig, aber im vorliegenden Fall, soweit ich das bisher überblicke, hat der Arbeitgeber(m/w/d) „Burgtheater“ nicht

  • von den Vorwürfen gewusst, bevor die polizeilichen Ermitlungen begannen
  • aktiv versucht, die Ermittlungen (oder auch die Recherchen der Medien) zu behindern
  • passiv Hinweise von Polizei, Staatsanwaltschaft oder auch sonstigen Anwälten ignoriert (da es die wohl nicht gab)
  • hauptsächlich mit der Beherbergung, dem Untericht, dem Sport o.ä. von Kindern zu tun (sonst hätte die Staatsanwaltschaft hoffentlich etwas gesagt), und Kindern, die als Schauspieler oder Besucher doch im Theater sind, ist anscheinend auch nichts passiert (vorbehaltlich weiterer Ermittlungen)

All das sind Punkte, die bei typischen Vertuschungs- oder Verdrängungsfällen auftreten. Ganz kann ich eigennützige Gründe natürlich auch nicht ausschließen, da Theaterproduktionen mit berühmten Schauspielern ja besser gehen als ohne, aber insgesamt scheint mir das Theater um einen gescheiten Kompromiss bemüht gewesen zu sein.

Nebenbei, eine Kündigung ist nicht das allerschlimmste, was Menschen passiert, denen pädokriminelle Delikte vorgeworfen werden. Das schlimmste sind Lynchmobs, ein Problem, welches bspw. Buchhalter, die wegen möglicher Unterschlagung freigestellt werden, eher nicht zu bewältigen haben.

Ein Gedanke zu “Arbeitsrechtshilfe gegen Arbeitnehmer

  1. Wow, Kafka’s Prozess gemischt mit „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch kein Problem mit totalitärer Überwachungskultur!“ — die Standard-Variante.

    Ist ja nicht so, dass es Medien gibt, die bereits vorab einen gehässigen „Hättet ihr mal besser…“-Artikel für jeden möglichen, abzusehenden Ausgang in der Schublade haben…

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