Das Sprachordnungsamt

Denn eine Sprachpolizei hätte ja Blaulicht.

Hachja.

Kleines Glossar für die Berichterstattung über Pädokriminalität

Ein Glossar erklärt normalerweise Fachbegriffe für ein Laienpublikum, als Anhang an ein populärwissenschaftliches Werk oder auch an einen Roman. Hier handelt es sich aber um eine Liste von Wörtern, die verwendet werden sollen oder eben genau nicht. Das Wort wird hier also – sei es aus Absicht oder Versehen – falsch verwendet. Vom selben Mann, der sich über Aussagen über Liebe bei Paulus beschwert. Was jetzt zugegebenermaßen auch an der Übersetzung liegt, aber Herr Pickert gibt sich wenig Mühe, die Bedeutung bzw. Verwendung von Wörtern bei anderen Leuten zu verstehen. Wo waren wir? Achja, wir sollenWörter am besten nur so verwenden wie Pickert, damit er uns besser verstehen kann.

Wie oft bei sexualisierter Gewalt kursieren nun auch im Zusammenhang mit dem Fall Teichtmeister verharmlosende Begriffe.

Trigger, anyone? Von allen möglichen Themen ist das vermutlich das, was die vorsichtigste Berichterstattung verdient, weswegen man hier auch eher harmlose Formulierungen verwendet, statt Kinderfotos Fotos von Teddybären, und generell  lieber Begriffe, die „zu harmlos“ sind als „zu schlimm“. Aber bei Pickert sind die nicht „zu harmlos“, sondern „verharmlosend“. Entweder denkt er, das Publikum würde Pädokriminalität dadurch für harmloser halten, als sie ist (wofür es keinen Beleg gibt), oder, dass die Medien hier etwas mit Absicht als harmlos darstellen wollen.

Wie es besser gehen könnte

Einfach ein echtes Glossar verwenden? Teer, Asphalt und Hitler. (tl,dr: auch, weil ein Begriff oft falsch verwendet wird, gibt es Fälle, in denen er richtig ist. Heute werden Straßen asphaltiert und nicht geteert, aber der „Hitlerasphalt“ ist tatsächlich Teer.

Der Fall Teichtmeister erschüttert Österreich, und das mit gutem Grund.

Ich habe zuvor nie von ihm gehört, aber ich wohne ja auch nicht in Österreich.

Florian Teichtmeister ist einer der profiliertesten Schauspieler Österreichs, die ihm zur Last gelegte Tat ausgesprochen grauenhaft, und die Gerüchteküche brodelt schon seit über einem Jahr.

Ersteres wird wohl so sein, mittleres offenbar auch, letzteres wäre jetzt schon die Frage – warum brodelt die Gerüchteküche? Gab es Leaks, oder hat er selbst Andeutungen gemacht, oder…???

Leider verzettelt sie sich dabei immer wieder in Begrifflichkeiten und verzerrt Sachverhalte.

Das sind zwei verschiedene Dinge. Den falschen Begriff zu verwenden, oder zwei nicht-synonyme Wörter für doch-synonym zu halten, ist ein Fehler. Sachverhalte verzerren kann auch Absicht sein. Meint er also vorsätzliche Verzerrung oder Dämlichkeit?

,,, müssen wir dringend darüber reden, wie genau eigentlich Bericht erstattet wird und was man dafür wissen sollte:

Wer ist jetzt schon wieder „wir“? „Wir Journalisten“? „Wir Zeitungsleser“? Wer? Und was genau qualifiziert eigentlich Pickert, dessen Textverständnis an verschiedenen Stellen mMn sehr zu wünschen übrig ließ? Und ich meine nicht, dass er sich dumm stellte.

Einvernehmlichkeit: Ohne Konsens ist es kein Sex, sondern sexualisierte Gewalt.

Das ist eine Ergänzung der Definition von „Sex“, die eine unnötige Einschränkung erzeugt. Wenn das so wäre, würden sich viele Tiere und alle Pflanzen nicht durch „Sex“ fortpflanzen, sondern durch sexualisierte Gewalt. Außerdem wäre jeder sexuelle Vorgang, bei dem alle Beteiligten durch Alkohol oder ähnlich wirkende Drogen nicht mehr konsensfähig sind, sexualisierte Gewalt. Außer dem außerdem: wenn ich gezwungen werde, etwas zu trinken, ist das auch trinken, nicht „trink-spezifische Gewalt“. (Es gibt einige wenige Wörter, bei denen die Absicht Teil der Bedeutung ist, wie „lügen“ oder „morden“, aber bei den meisten ist das nicht so…)

Es existiert kein „Sex gegen ihren Willen“ und auch kein „nach anfänglichem Widerstand kam es zu sexuellen Handlungen“.

Wie ist es eigentlich, wenn eine der beteiligten Personen die sexuellen Handlungen will und eine andere nicht? Ist das dann halb Sex und halb Gewalt? Welches Lexikon oder welcher Kommentar zum Strafgesetzbuch zitiert er hier? Abgesehen davon, dass in der Causa Teigtmeister beide Formulierungen nicht vorkamen.

Sexuelle Handlungen sind im Kern immer einvernehmlich. Sprachliche Genauigkeit ist hier besonders wichtig.

Was bedeutet „im Kern“? Aber ja, es ist wünschenswert, dass das so ist, und sprachliche Genauigkeit ist auch ganz toll.

Stellen Sie sich einfach vor, ich hätte Sie drei Wochen in meinem Keller gefangen gehalten, und die Presse würde darüber berichten, indem sie schreibt, Sie hätten mich „besucht“.

Angenommen, ich besuchte Pickert, und er sperrt mich im Keller ein? Eine Zeitung würde schreiben: „Nach einvernehmlichen gemeinsamen Kaffeetrinken wurde Mycroft A. gewaltsam festgehalten.“

In den Strafgesetzbüchern in Österreich und Deutschland ist allerdings im Zusammenhang mit dem Sexualstrafrecht noch von „sexuellen Handlungen“ die Rede, auch wenn es keine Einvernehmlichkeit gab.

Ja, hier zum Beispiel. „Sexuelle Handlungen“ ist der Oberbegriff für „Geschlechtsverkehr“, „sexuelle Berührungen“, “ Handlungen vor jemanden, die sexuell sind“ und andere Handlungen, die irgendwie mit Sex zu tun haben, ungeachtet ihrer Strafbarkeit. Nebenbei bräuchten Zeitungen ja auch dann eine Formulierung, wenn nicht ganz klar ist, welche Handlungen das im Detail waren und wie einvernehmlich oder nicht die stattfanden. Ein Glossarist sollte das wissen. (Eine abschließende Definition von sexueller Handlung steht im StGB übrigens auch nicht…)

Ephebophilie, Parthenophilie und Hebephilie: Diese Begriffe bezeichnen sexuelle Präferenzen, die sich nicht auf vorpubertäre Kinder, aber auch nicht auf erwachsene Menschen richten.

Jaaaaaa, welcher dieser Begriffe wäre denn auf Teichtmeister anzuwenden? Da steht Kinderpornographie, nicht Jugendpornographie – welches Alter haben die dargestellten Personen also mutmaßlich?

Der Begriff Pädophilie wird leider viel zu häufig synonym für alle möglichen Präferenzen oder auch Delikte gebraucht

Das ist tatsächlich ein sehr relevanter Unterschied – ob jemand auf jemanden steht, oder ob jemand die betreffende Person vergewaltigt hat, ist nicht dasselbe.

obwohl er etwas sehr Spezifisches beschreibt und nur in diesem Zusammenhang benutzt werden sollte.

Trotzdem: ist Pickert der Ansicht, dass Teichtmeister bspw. hebephil statt pädophil sei? Wenn ja, was genau ist der Unterschied, und woran macht Pickert das bei Teichtmeister fest? Ansonsten ist der Vorwurf sehr vage.

Digitales Delikt: Teichtmeisters Anwalt lässt mitteilen, dass die Verbrechen seines Klienten „rein digitale“ Delikte seien und er „keinerlei strafbare Handlungen gegen Menschen gesetzt“ habe.

Teichtmeisters Anwalt ist kein Journalist. Es ist ganz sicher nicht seine Aufgabe, „Bericht zu erstatten“. „Digitales Delikt“ wird anscheinend in den Medien verwendet, wenn die den Anwalt zitieren. Der Vorwurf der „Verharmlosung“ verfängt hier halt nicht.

Nehmen wir an, Teichtmeister hätte eine künstliche Intelligenz … Dann wäre wirklich die Frage, inwiefern es sich um ein „rein digitales Delikt“ handelt. Darum geht es aber nicht.

Das ist insofern tatsächlich ein interessantes Argument. Allerdings bezweifle ich irgendwie, dass es irgendwo reale Journalisten gibt, die diese Argumentation des Anwalts nicht einfach wiedergeben, sondern sich unkritisch zu eigen machen. Insofern ist das kein Problem der Berichterstattung.

Genialer Künstler: Berühmte Männer, die ein publikumswirksames Talent mitbringen und eine entsprechende Karriere aufbauen, bekommen leider allzu oft eine patriarchale Dividende ausgezahlt.

„Patriarchale Dividende“ ist eine polemische Fehlbenennung. In Wahrheit ist das internationale Patriarchat keine Aktiengesellschaft, sondern ein gemeinnütziger Verein, der seinen Mitgliedern keine Gelder auszahlt und dafür auch keine Steuern zahlen muss. Berühmte Männer bekommen ihren Ruhm als Bonus auf ihre talentierte Tätigkeit vom Publikum, nicht vom Patriarchat.

In der Berichterstattung um potenzielle oder tatsächliche Täter und in der Rezeption spielt ihre „Genialität“, Reputation und Beliebtheit häufig eine unangemessene Rolle.

Ja, das ist irreführend. Die meisten Pädokriminellen sind nämlich gar nicht genial, berühmt oder auch nur beliebt – wenn das zu sehr betont wird, entstehen Vorurteile, weshalb talentlose, unbekannte oder gar unbeliebte Täter viel zu spät erkannt werden. Generell wird viel zu selten berichtet, wenn der Täter völlig unbekannt ist.

Grooming: Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen mit der Absicht, ihnen sexualisierte Gewalt anzutun.

Ist der Begriff jetzt vorgekommen?

In den USA wird dieser Begriff allerdings mittlerweile von rechtskonservativen, evangelikalen Kräften zum Kampfbegriff verzerrt, indem er Sexualaufklärung und die Darstellung queerer Lebenswelten als Grooming denunziert

Tja, Sprache wandelt sich, der Sprachwandel ist nicht aufzuhalten, wir lesen heute das Nibelungenlied ja auch nur in der neuhochdeutschen Übersetzung, und überhaupt alle Argumente, die auch pro Gendern verwendet werden.

und dadurch moralische Panik schürt (siehe unten).

Ich habe „moralische Panik“ zwischenzeitlich mal gegoogelt, s. u..

Kinderpornografie: Pornografie ist die explizite Darstellung von einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen volljährigen Menschen

Ach, ich verweise einfach mal auf Tante Wiki. Das „einvernehmlich“ und das „volljährig“ sind beides mal wieder unnötige Ergänzungen: weder ist eines davon für die Begriffbestimmung erforderlich, noch sind es zwangsläufige Folgen der Definition. Angenommen, jemand filmt ohne deren Zustimmung zwei Menschen beim Einvernehmlichen Sex – ist das dann kein Porno mehr? Oder eine der beteiligten Personen weiß zwar, dass sie einen Porno dreht, tut aber so, als fände der Sex nicht einvernehmlich statt? ODER, jemand kopiert das Gesicht einer unbeteiligten dritten Person ohne deren Einverständnis auf den Kopf einer Person in dem sexualisierten Film…

in diesem Sinne gibt es keine Kinderpornografie, sondern es handelt sich hierbei um (audio)visuelle Mitschnitten sexualisierter Gewalt an Kindern.

Es muss kein „Mitschnitt“ sein. Aber streiten wir uns nicht um Worte… ähhh, doch. Genau das. Um Worte streiten!

Doch auch hier: Im Strafgesetzbuch wird von „pornografischen Darstellungen“ gesprochen.

Das ist jetzt nicht die Schuld der Berichterstattung, UND das wirkt auch nicht verharmlosend auf mich, weil ich nicht davon ausgehe, dass pornographische Darstellungen grundsätzlich einvernehmlich seien, und der Gesetzgeber offenbar auch nicht.

Doch wenn man Sie überfällt und Ihnen dabei ins Gesicht schlägt, nennt man es ja auch nicht „professioneller Boxkampf“.

Nein, denn „professionell“ bedeutet, dass ich dafür Geld bekäme. Und „Boxkampf„, dass ich zurückschlüge. Und „schlagen“ ist laut Amber Heard nicht dasselbe wie „boxen“, aber da würde ich sagen, dass die viel erzählt, wenn der Tag lang ist, insofern wäre das vllt. sogar doch dasselbe. Natürlich wäre ein Kampf, bei dem hauptsächlich die Fäuste eingesetzt würden, auch dann ein „Boxkampf“, falls eine der beteiligten Personen daran unfreiwillig teilnähme.

Moralische Panik: Spätestens seit den 70er-Jahren wird moralische Panik vor bestimmten sozialen Gruppen oder Kategorien immer wieder geschürt: Rockmusik, Drogen, Aids, Satanismus, Videospiel, Rapsongs, das Rollenspiel „Dungeons and Dragons“ oder eben auch (sexualisierte) Gewalt an Kindern

Jaaaa, genau. Natürlich gibt es auch sexistische Videospiele und Rapsings, weshalb ich nicht ganz verstehe, wieso er sich dabei nicht wiedererkennt. Aber andererseits ist es albern, dass da harmlose und gefährliche Dinge so wahllos vermengt werden. Und zwar nicht, um die gefährlichen Sachen zu verharmlosen…

Dabei wird die eigentliche Problematik zugleich übertrieben und durch Beliebigkeit verharmlost.

Das ist möglicherweise ein ungewollter Nebeneffekt, aber hier bin ich mir ziemlich sicher, dass das nicht die Intention war; man will nicht Kindesmussbrauch für so harmlos erklären wie D&D, sondern D&D für so gefährlich wie Kindesmissbrauch…

Dann kann man Kinder „überhaupt nicht mehr auf die Straße lassen“, während gleichzeitig politische Gegner:innen reihenweise als „Kinderschänder“ und „Groomer“ denunziert und mit entsprechenden Verschwörungstheorien in Verbindung gebracht werden.

Naja, wenn alle politischen Gegner wirklich pädophile Gewalttäter wären, sollte man Kinder wirklich nicht mehr auf die Staße lassen. Klar ist die Prämisse Quatsch, aber wenn man an sie glaubt, muss man auch konsequent sein. Wo ist da jetzt das Problem?

Pädophilie: Pädophilie ist eine Sexualpräferenz. … Pädophile begehen nicht zwangsläufig pädokriminelle Verbrechen, und Pädokriminalität wird nicht zwangsläufig nur von Pädophilen verübt.

Ganz abstrakt gesagt: ja. Im konkreten Fall besteht das Verbrechen offenbar darin, dass jemand bei einem Überangebot an pornographischen Bildern und Filmen nur solche mit Kindern gesammelt hat. Welche Schlussfolgerung kann man da ziehen, was dessen Sexualpräferenz betrifft?

Gerade weil Pädophile nichts dafür können, dass sie sind, wie sie sind, muss sich die Gesellschaft an den wichtigen Grundsatz halten, Menschen gegebenenfalls nicht dafür zu bestrafen, was sie sind, sondern dafür, was sie tun.

Schon, aber dann sollte man eben besonders vorsichtig mit der Berichterstattung sein.

Pädokriminalität: Sammelbegriff für sexualisierte Gewalt gegen Kinder.

Damit kommen wir auf den Gedanken von weiter oben – angenommen, ein Computer generiert Bilder von sexuellen Handlungen mit Kindern, oder es gäbe Comics darüber – alles, woran keine wirklichen Kinder beteiligt werden – wäre das noch Pädokriminalität?

Darum geht es aber nicht. Es geht nach jetzigem Kenntnisstand um eine unfassbare Anzahl von realen Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, deren Aufzeichnungen Teichtmeister besessen und konsumiert hat.

Achja. Ja, dann…

Jede Formulierung entlang der Linie „Aber das Kind wollte es doch auch“ dient demnach der Verharmlosung der Tat.

Ach? Wer genau glaubt an diese Linie, außer höchstens die, die sie bringen? Welcher Journalist oder welches Medium bringt das, außer als Zitat? Welche Menschen im Publikum halten das für plausibel oder glaubhaft? Dass es Verharmlosung geben kann, sei es mit Absicht oder aus Versehen, will ich nicht bestrieten, aber diese „Verharmlosung“ ist zu plump um zu funktionieren.

Pranger und Unschuldsvermutung: In rechtsstaatlichen Systemen hat jeder und jede das Recht auf einen fairen Prozess und auf anwaltliche Verteidigung in einem Strafverfahren.

Nein? – Doch! – Ohhh… Was typischerweise damit gemeint ist, oder jedenfalls im Nachbarartikel wird es betont, dass sein Arbeitgeber erst kürzlich davon erfahren hat, und das Arbeitsverhältnis wegen seines Geständnisses beendet wurde (und nicht wegen etwaiger Gerüchte). Selbiges wird möglicherweise auch der Anlass, Filmprojekte mit ihm zu canceln. Außerdem gibt es Regeln zur Verdachtberichterstattung. Was bei weniger geständigen/geklärten Fällen auch gerne als „verharmlosend“ gefrämt wird.

Die Unschuldsvermutung ist allerdings kein geeignetes Werkzeug, um sich über die Fassungslosigkeit und das Entsetzen von Menschen über einen Fall zu echauffieren, bei dem der mutmaßliche Täter laut seinem Anwalt bereits geständig ist.

Wer genau „echauffiert“ sich om vorliegenden Fall über „Fassungslosigkeit und Entsetzen“? Auch, wenn es zynisch klingt, man kann Menschen nicht in den Kopf sehen. Bei Fällen, bei denen weder ein Geständnis vorliegt (was übrigens auch wiederrufen werden kann), noch ein Gerichtsurteil, und bei denen der Preozess noch gar nicht begonnen hat, gibt es allerdings meist Leute, über deren Vorverurteilung man sich echauffieren kann. Nebenbei will man als erstes das gesetzliche Strafmaß erhöhen, obwohl noch nicht klar ist, zu welcher Strafe der Beschuldigte verurteilt werden wird (oder ob), und obwohl soche Verschärfungen nicht rückwirkend gelten.

Sie sollte auch nicht dafür verwendet werden, die Rufe nach Aufklärung darüber zu skandalisieren, wer wann was über diese Sache wusste.

Ich muss sagen, ich wusste das selbst lange nicht, aber in D. ist es so, dass man sich nur bei bestimmten Verbrechen strafbar macht, von denen man als Unbeteiligter zwar zu einem Zeitpunkt weiß, an dem sie noch zu verhindern wären, aber nicht zur Anzeige bringt, und Pädokriminalität gehört nicht dazu. Man könnte hier einwenden, dass bei einem bereits gedrehtern Kinderporno das „zu verhindern“-Zeitfenster schon vorbei ist, aber das Anschauen ist ja auch ein Verbrechen, und das nochmalige Anschauen könnte verhindert werden, aber ich schweife ab. Jedenfalls wird sich die Strafverfolgung nicht allzusehr zum möglichen Mitwissertum anderer Leute ermitteln, wenn es keinen (oder wenig) Anfangsverdacht auf Strafvereitelung oder Vertuschung gibt, wenn die anderen Leute ohnehin keine Pflicht gehabt hätten, Teichtmeister anzuzeigen, und wenn vor allem es eher unwahrscheinlich ist, dass jemand von sich aus über ausgerechnet diese Art von Verbrechen sprechen würde. Soweit ich das verstanden habe, hat dessen damalige Freundin allerdings „Collagen“ von ihm gesehen, die er anscheinend aus Fotos von realen Kindern, die mit ihm bei Filmdrehs waren, zu Fotocomics mit Sprechblasen über sexuelle Gewaltphantasien machte. Wodurch die jeweiligen Produktionsfirmen eine gewisse Aufsichtspflichtverletzung begangen haben könnten, allerdings waren die Kinder auf den Fotos bekleidet.

Aber nicht hinter jedem und jeder Pädophilen verbergen sich immer schreckliche Menschen. Und genau so sollte auch berichtet werden.

Ähhh… ja? Das Thema war eigentlich „keine Verharmlosung“. Aber vllt. bin ich auch bloß zu dumm.

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