Juristendeutsch

Ein ze:tt-Artikel wundert sich über das unverständliche Deutsch vor Gericht, was eine gewisse Komik beinhaltet, andererseits aber völlig logisch ist.

Warum wird vor Gericht so unverständlich gesprochen?

Ja, warum nicht? Ich kenne Zeitungsartikel, die den Unterschied zwischen Träger und Stütze, Ziegeln und Kalksandsteinen, Nägeln und Drahtstiften und zig andere Dinge nicht wiedergeben. Oder alles mit „frisch geteerten Straßen“. Wenn jemand was nicht versteht, was in einer Fachsprache gesprochen wird, liegt das typischerweise daran, dass man selbst nicht vom jeweiligen Fach ist.

„In Augenschein nehmen“, „vorhalten“, „einlassen“: Die Sprache vor Gericht ist für Menschen ohne juristische Ausbildung teilweise schwer verständlich. Muss das so sein?

Ja. Es sollte keine Missverständnisse geben, ergo sollten so viele stehende Formulierungen verwendet werden wie möglich. Das ist bei jeder Fachsprache so.

Ein Prozess vor einem Strafgericht gleicht einem Theaterstück. Die Mindestbesetzung: Richter*in, Staatsanwalt*in, Angeklagte*r.

Mensch, der Gendersternchen benutzt, beschwert sich über schwer verständlichen Sprachgebrauch. Hurra. Wieso nicht „Vorsitz“ und „Staatsanwaltschaft“?

Egal in welchem Gerichtssaal der Republik man sich bewegt, das Drehbuch ist immer das gleiche. Es ist die Strafprozessordnung, kurz StPO.

Ja, weil „Rechtsstaat“ und so? Wo ist das Problem?

Die erste Fassung der StPO stammt aus dem Jahr 1879. Seitdem wurde sie oft geändert, doch viele Begriffe darin stammen aus dem ursprünglichen Gesetzestext.

Das liegt daran, dass diese Begriffe in der StPO oder anderswo einigermaßen genau definiert sind. Beispielsweise gibt es einen Unterschied zwischen „Beschuldigten“ und „Angeklagten“; wenn man einfach ein neues Wort für einen bereits etablierten Sachverhalt einführt, muss man jeden Gesetzestext und jede Vorschrift umschreiben, die sich auf diesen Sachverhalt bezieht, denn wenn man eine vergisst, gilt die formal gesehen nicht mehr. Um Missverständnisse, Diskussionen und haarspalterische Auslegungen bestimmter Formulierungen zu umgehen, lässt man da also wohlweißlich die Finge von.

Während sich Sprache im echten Leben ständig weiterentwickelt und der Duden mit jeder Neuauflage Wörter streicht und neu aufnimmt, passiert bei den Jurist*innen wenig.

Xenophons Buch über Pferde ist auch immer noch zu gebrauchen. Fast 2.500 Jahre alt.

Wenn vor Gericht ein Dokument angesehen wird und es für das Urteil eine Rolle spielen soll, nennt sich das „Inaugenscheinnahme“. Wenn es dagegen lediglich angeschaut oder angesehen wird, ist es nicht Teil der Beweisaufnahme und darf für das Urteil keine Rolle spielen.

Das ist doch ein klares Kriterium, das eine unterschiedliche Bezeichnung rechtfertigt. Und offenbar ist es auch für juristische Laien nachschlagbar. Und außerdem gibt es u.a. aus diesen Gründen Rechtsanwälte, die einem zur Seite stehen und dergleichen Feinheiten kennen. Wer den Unterschied zwischen akut und chronisch bei Krankheiten nicht kennt, beschwert sich ja auch nicht. Hoffe ich mal.

Wenn Richter*innen jemandem im Zeugenstand etwas aus einem Polizeiprotokoll vorlesen, um ihre Erinnerung zu aktivieren, dann sagen sie: „Ich halte Ihnen mal was vor.“ Es gäbe viele weitere Beispiele für Fachbegriffe dieser Art.

Wieso das jetzt nicht Zeug*innenstand heißt, muss ich im Gegenzug auch nicht verstehen können.

Ist es nötig, so zu sprechen? Wäre es nicht an der Zeit, sich dem Deutsch anzupassen, das die Menschen sprechen, über die die Gerichte urteilen?

Nö. Juristendeutsch war immer eine Fachsprache. Nur Journalisten haben die Aufgabe, möglichst das Deutsch zu sprechen, das ihre Kundschaft, Kund:Innenschaft… hahahahahahha.

Die*der Angeklagte sind Hauptdarsteller*innen in diesem Schauspiel.

Entweder: „Die/der Angeklagte ist Hauptdarsteller/in…“ oder „Die Angeklagten sind die Hauptdarstellerinnen und -darsteller.“ Aber der Satz ist eh‘ falsch, weil das kein Schauspiel ist. Ein Schauspiel ist einstudiert, so dass die Beteiligten wissen, wie das ausgeht. Främing!

Doch es ist nirgendwo geregelt, dass dies in einer möglichst alltagsnahen Sprache stattfinden muss.

Definiere „alltagsnah“? Duzen oder Siezen? Wenn die Unterscheidung zwischen „Inaugenscheinnahme“ und bloßem Ansehen in der Alltagssprache nicht gemacht wird, aber für die Prozessordnung wichtig ist, wie sollte man das anders lösen?

Je mehr Fachleute auf einem Haufen sind, desto formeller die Sprache. Sie sind vertraut mit den Fachtermini und Angeklagte verkommen oft zu Statist*innen.

Die Theater-Metaphorik ist immer noch falsch. Unverständliche oder missverständliche Metaphern sind kein Ersatz für Fachtermini, sondern eigentlich eine Verschlimmerung.

Häufig äußern sie sich gar nicht und fallen so als Kommunikationspartner*innen weg. Warum dann die Sprache an jemanden anpassen, der sich gar nicht am Gespräch beteiligt?

Das erklärt dann wenigstens das Gender-*. Aber hey, die Verteidigung sollte fähig sein, die schlimmsten Juristendeutschsatzbauungetüme auszubügeln. Also, „sollte“.

Wer vor Gericht ist, soll zudem spüren, dass er*sie sich nicht in einem alltäglichem Umfeld bewegt und Richter*innen sehen sich häufig auch als Respektspersonen.

Und dafür gibt es einen einfachen Grund: es ist kein alltägliches Umfeld, und die Gerichtsvorsitzende sind Respektspersonen.

Um auch für Menschen ohne juristische Vorkenntnisse verständlicher zu werden, könnte man die Gesetze sprachlich an die heutige Zeit anzupassen.

Das funktioniert nicht. Eine Fachsprache durch Umgangssprache zu ersetzen, erleichtert Leuten, die nicht vom Fach sind, nicht das Verständnis, weil sie immer noch nicht vom Fach sind. Wenn zig Semester Studium nur dafür da wären, die Fachsprache auswendig zu lernen, könnte man mit dem Ersetzen der Fachsprache durch Umgangssprache ja den kompletten Studiengang „Juristerei“ ersatzlos streichen, weil dann alle Juristen wären.

Dito Medizin, Architektur und Chemie.

Im Bundesjustizministerium, das für die deutschlandweit gültige Strafprozessordnung zuständig ist, gibt es ein Fachreferat mit dem Namen „Rechtssprache“. Doch ein ganzes Gesetz sprachlich auf Vordermann zu bringen, erscheint ausgeschlossen, wie eine Anfrage von ze.tt zeigt.

Achwas.

Und das, liebe Kinder, hätte man sich auch so denken können. Danke nochmal an das ganze investigative Te:am von Zett.

Ein Gedanke zu “Juristendeutsch

  1. Es soll sich bei diesem obskuren ze:tt-Projekt unter der Patronanz der ZEIT wohl um eine Art Online-Schülerzeitung handeln, die sich juvenilem Zielpublikum anbiedern will.*) Umso befremdlicher ist indessen, dass die läppischen Pubertätstexte dort häufig von Erwachsenen verfasst werden.

    Like

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s